Verbraucher-Tipps
1. Werkstattwahl

Egal ob Vertragswerkstatt, freie Werkstatt oder Fachbetrieb (z. B. für Autoelektrik, Motor): Wer auf „Nummer sicher“ gehen will, sollte darauf achten, dass die Werkstatt Mitglied der Kfz-Innung ist (erkennbar am Logo des Zentralverbandes des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes, ZDK).

Bei Problemen mit diesen Werkstätten helfen von der Kfz-Innung eingerichtete Schiedsstellen kostenlos weiter. Der ZDK ist auch Herausgeber der von den meisten Werkstätten benutzen Reparaturbedingungen, die Grundlage jeden Auftrages sind.

Wichtig:

  • Inspektionen und Ersatzleistungen, innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungspflicht von zwei Jahren und/oder der freiwilligen Herstellergarantie, müssen beim Verkäufer bzw. in den markengebundenen Werkstätten durchgeführt werden.
  • Hingegen können, nach der europaweit gültigen Gruppenfreistellungsverordnung (GVO), Wartungsarbeiten oder Unfallreparaturen an neueren Wagen in freien Werkstätten durchgeführt werden, ohne dass davon die Sachmängelhaftung und/oder Garantieleistung des Autoherstellers beeinträchtigt wird.
  • Viele Hersteller gewähren nach Ablauf der Gewährleistungs-/Garantiefrist Kulanzen (z. B. freiwillige Beteiligung an Reparaturkosten) nur dann, wenn das Fahrzeug ausschließlich in Vertragswerkstätten gewartet und/oder repariert wurde.
  • Herstellergebundene Werkstätten sind vorzuziehen, wenn es um schwierige Probleme, beispielsweise mit der Auto-Elektronik, geht. Denn die Vertragswerkstätten verfügen häufig über Spezialwerkzeuge, spezielle Diagnosegeräte und entsprechende Erfahrung mit hersteller- bzw. modelltypischen, technischen Problemen.
  • Freie Werkstätten sind preiswerter bei Wartungs- und Standardarbeiten (Bremse, Auspuff) und bei Unfallinstandsetzungsarbeiten, da sie vorteilhafte Stundensätze anbieten und keine Original-Ersatzteile, sondern solche aus dem freien Teilehandel verwenden.
2. Termin vereinbaren

Vermeiden Sie Wartezeiten durch eine rechtzeitige Terminabsprache. Viele Werkstätten bieten inzwischen eine Dialog- oder Direktannahme an, d. h. kleine Reparatur- oder Wartungsarbeiten können nach Absprache sofort erledigt werden.

3. Auftragserteilung

Klären Sie alle voraussichtlichen Kosten im Vorfeld und verlangen Sie eine detaillierte, schriftliche Auftragsbestätigung.

Wichtig:

  • Ein Werkstattmitarbeiter sollte in Ihrem Beisein den Wagen auf einer Hebebühne durchsehen, damit Sie besprechen können, was repariert werden soll.
  • Erteilen Sie keine Pauschalaufträge wie z. B. „Wagen über den TÜV bringen“.
  • Legen Sie bei nicht genau abzuschätzenden Kosten ein Preislimit schriftlich fest.
  • Hinterlassen Sie eine Telefonnummer, unter der Sie erreichbar sind, falls zusätzliche Reparaturarbeiten und damit zusätzliche Kosten notwendig werden sollten.
  • Liegt ein Schaden vor, der im Rahmen der Sachmängelhaftung und/oder der Herstellergarantie kostenlos behoben werden soll, lassen Sie das in den schriftlichen Auftrag mit aufnehmen.
  • Verlangen Sie bei umfangreichen Arbeiten (z. B. Karosseriereparaturen nach Unfall) einen in der Regel kostenlosen Kostenvoranschlag. Wenn Sie mehrere Angebote einholen wollen, vereinbaren Sie einen Preis für den Kostenvoranschlag.
  • Unfallschäden können schnell und unbürokratisch erledigt werden, wenn Sie eine „Reparaturkostenbestätigung“ unterschreiben. Die Werkstatt rechnet dann direkt mit der zuständigen Versicherung ab.
  • Überprüfen Sie die Durchschrift der Auftragsbestätigung, ob alle besprochenen Details in den Auftrag aufgenommen wurden.
  • Lassen Sie keine Wertgegenstände im Auto liegen. Sie können auch eine Liste der im Wagen befindlichen Wertgegenstände der Werkstatt bei Auftragserteilung übergeben.
4. Bei der Abholung

Wichtig:

  • Prüfen Sie noch auf dem Werkstatt-Gelände, ob das Fahrzeug Schäden aufweist, die bei seiner Abgabe in der Werkstatt noch nicht da waren (Kratzer, Verschmutzungen, Dellen). Bitten Sie die Werkstatt um eine schriftliche Bestätigung dieser Schäden und fordern Sie deren Beseitigung.
  • Sehen Sie die Rechnung sorgfältig durch und vergleichen Sie sie mit der Auftragsbestätigung.
  • Fragen Sie die Werkstatt bei unklaren Positionen, Lohn- und/oder Materialkosten.
  • Sollten die Arbeiten gar nicht oder nur mangelhaft ausgeführt worden sein, informieren Sie umgehend die Werkstatt. Am besten wenden Sie sich an den Servicemeister oder an den Geschäftsführer.
  • Sollten Sie trotzdem zur Zahlung aufgefordert werden, vermerken Sie „Zahlung unter Vorbehalt“ auf der von Ihnen zu unterschreibenden Rechnung.
  • Lassen Sie alle durchgeführten Wartungs- und Inspektionsarbeiten in das Service- oder Scheckheft eintragen. Die Einträge sind nur gültig mit Stempel und Unterschrift der Werkstatt.
  • Solange für Ihren Wagen noch Garantie und/oder Sachmängelhaftung besteht, sollten Sie alle vorgeschriebenen Inspektions- und Wartungsintervalle unbedingt einhalten. Vereinbaren Sie deshalb bei der Abholung Ihres Fahrzeuges den nächsten Termin.
5. Bei Streit mit der Werkstatt

Wenn Sie mit der Werkstatt unzufrieden sind, können Sie sich kostenlos an die Schiedsstellen des Deutschen Kfz-Gewerbes wenden.

6. Nützliche Links:

Verzeichnis der Innungs-Schiedsstellen nach Bundesländern und Städten: www.kfzschiedsstelle.de

Mitglieder im ADAC erhalten umfangreiche Informationen zum Werkstattbesuch unter www.adac.de

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